Freie Berufe

Es wird steuerlich zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern unterschieden, die per Definition kein Gewerbe betreiben und auch keine Gewerbesteuer bezahlen müssen.

 

Zu den freien Berufen zählen beispielsweise Rechtsanwälte, Notare, Autoren, Schriftsteller, Journalisten, Ingenieure, Dolmetscher oder Künstler.
Die Berufsgruppe der freien Berufe ist in § 18 des Einkommensteuergesetzes definiert.

 

Wir stellen in unserer Kanzlei sicher, dass alle steuerlichen Besonderheiten für freiberuflich Tätige optimal berücksichtigt werden.

 

Wir unterstützen Sie bei der Einnahmen-Überschussrechnung (bei der die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden), organisieren Ihre Buchhaltung und buchen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle.

 

Unsere Leistungen:

  • Individuelle Existenzgründungsberatung und Unterstützung bei der Wahl geeigneter Firmenstrukturen
  • Finanzierungsberatung und Beratung bei Firmenankäufen
  • EDV-Lösungen zur Honorarabrechnung
  • Erstellung der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen
  • Betriebsvergleich mit realen, anonymisierten Ergebnissen vergleichbarer Fremdfirmen
  • Abwicklung sämtlicher Betriebsprüfungen
  • Beratung bei Firmenverkäufen
SIND SIE NOCH AUF DER SUCHE ODER HABEN SIE IHREN STEUERBERATER SCHON GEFUNDEN?